Allgemeine Mietbedingungen

1. Allgemein:

Für jede Anmietung wird ein Mietvertrag erstellt. Darin werden die Mietdauer, der Mietpreis, der Transportpreis und die spezifischen Konditionen festgelegt.

Die Ware ist in einwandfreiem Zustand. Der Mieter verpflichtet sich:

- Die Ware für den Verwendungszweck, für den es bestimmt ist, zu verwenden, und es am Ende des Vertrags in einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben.

- Einhaltung der Gebrauchsanweisungen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Preis für Reparaturen auf Schäden, freiwillige oder nicht freiwillige zurückzuführen zu zahlen. Ohne schriftlicher Zustimmung des Vermieters, darf die Ware nicht repariert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor Schäden persönlich zu beurteilen (entstehende Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt). 

Der Mieter informiert den Vermieter so bald, es ein Technisches Problem gibt: 061 723 08 21 – info@gematex.ch

2. Versicherung:

Haftpflicht und Kaskoverssicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter, ist allein verantwortlich für Personen- oder Sachschäden, die ihm selbst oder seinen Mitarbeitern oder Dritten entstehen.

Vollständige oder teilweise Zerstörung durch, Feuer, Diebstahl, vollständiger oder teilweiser Verlust unabhängig von der Ursache.

3. Haftung:

Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Strassenverkehrsverordnung, während der ist, ausschliesslich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buss- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstösse gegen den Vermieter erheben. 

4. Eigentum: 

Der Vermieter bleibt der ausschliessliche Eigentümer der Ware. Folglich kann der Mieter die Ware weder übertragen, verpfänden, noch veräussern oder in irgendeiner Weise entsorgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor die Ware jederzeit besichtigen zu dürfen und die zweckmässige Verwendung zu prüfen. Das Objekt darf weder weiter- oder untervermietet noch verliehen werden. Der Mieter hat kein Recht die Ware zu modifizieren oder modifizieren zu lassen.

5. Vertragsende:

Die Ware muss in einwandfreiem und sauberem Zustand zurückgegeben werden. Es muss mit allen Teilen und Zubehörteilen ausgestattet sein, die mitgeliefert wurden. 

6. Streitigkeiten:

Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag gilt als Erfüllungsort der Ort des Sitzes des Vermieters. Gerichtsstand für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.